Trialog e.V.

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Der Trialog-Vorstand

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist laut unserer § 6 der Satzung das höchste Organ des Vereins und besteht aus den ordentlichen Mitgliedern und den Fördermitgliedern.Ihr sind alle anderen Organe rechenschaftspflichtig. Die Mitgliederversammlung wählt einmal jährlich auf einer ordentlichen Versammlung alle anderen Organe des Vereins.

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern: aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Vorstand ist laut unserer § 7 der Satzung gesetzlicher Vertreter des Vereins und wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins, die Führung seiner Geschäfte und die Vertretung nach Außen.

Der Ausgabenausschuss

Die Mitgliederversammlung wählt laut § 8 der Satzung einen Kassenwart und mindestens einen BeisitzerIn. Der Beisitzer ist ein ordentliches Mitglied, das nicht zum Vorstand gehört. Diese mind. zwei Personen bilden den Ausgabenausschuss. Der Ausgabenausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei allen finanziellen Entscheidungen zu beraten, die Ausgaben zu kontrollieren, das Vermögen des Vereins zu verwalten.

Ansprechpartner

Vorstandsvorsitzender
Stefan Labesius
stefan.labesius[at]trialog-online.org

Stellv. Vorstandsvorsitzende
Mujinga Mubenga
mujinga.mubenga[at]trialog-online.org

Schatzmeisterin
Claudia Leonhardt
claudia.leonhardt[at]trialog-online.org

1. Beisitzerin: Vereinsarbeit
Steffi Doerries
steffi.doerries[at]trialog-online.org

2. Beisitzer: Projektkoordination
Robert Wöbke
robert.woebke[at]trialog-online.org